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Allgemeine Geschäftsbedingungen

DOC - Digital Office Consulting GmbH (nachfolgend "Digital Office"), 12.10.2022

1.Gegenstand und Geltungsbereich

  1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstige Leistungen, die Digital Office aufgrund von mündlichen und/oder schriftlichen Bestellungen für seine Kunden erbringt (im Folgenden kurz: Leistungen), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichendes gilt nur, wenn dies schriftlich zwischen Digital Office und dem Unternehmer vereinbart worden ist.

  2. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit unter www.digitaloffice.at abgerufen und gespeichert werden. Diese AGB gelten für sämtliche Kunden von Digital Office (im Folgenden gemeinsam kurz: Unternehmer). Eigene bzw. von Digital Office abweichende Geschäftsbedingungen werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung mit Digital Office ausdrücklich ausgeschlossen.

  3. Sämtliche Angebote von Digital Office sind freibleibend und unverbindlich. Sofern Angebote nicht als “pauschal” gekennzeichnet sind, handelt es sich um eine Schätzung, welche auch überschritten werden kann.

  4. Geschäftsbedingungen des Unternehmers kommen nicht zur Anwendung.

  5. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderung, Irrtum bzw. Druckfehler.

2.Rechte und Pflichten von Digital Office

  1. Digital Office ist berechtigt die angebotene Leistung durch Dritte erbringen zu lassen. Eine Verpflichtung den Unternehmer über diesen Umstand zu informieren besteht nicht.

  2. Sofern nicht explizit von Digital Office zugesichert, sind von Digital Office angegebene Fertigstellungstermine lediglich Richtwerte.

  3. Sollte der Unternehmer vereinbarte Termine mit Digital Office weniger als 48 Stunden vor dem Termin stornieren, ist Digital Office berechtigt, den stornierten Termin dem Unternehmer entsprechend der vereinbarten Stundensätze zu verrechnen.

  4. Digital Office ist berechtigt, den Unternehmer samt dessen Logo in der Referenzliste online zu nennen. Eine Verpflichtung zur Nennung besteht nicht.

 

3.Consulting (Beratung und Unterstützung)

Für sämtliche Leistung von Digital Office im Zusammenhang mit Beratung und Unterstützung (Dienstleistung, Workshops und Schulungen) gilt Folgendes:

  1. Der Unternehmer verpflichtet sich, sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen zu schaffen, damit Digital Office die Leistung ordnungsgemäß erfüllen kann. Dies beinhaltet auch die ordnungsgemäße Lizensierung der installierten Software.

  2. Digital Office verpflichtet sich, Zugangsdaten geheim zu halten, der Unternehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten, welche an Digital Office übergeben wurden unmittelbar nach Abschluss der Leistung von Digital Office unbrauchbar zu machen.

  3. Der Unternehmer verpflichtet sich, Digital Office fristgerecht sämtliche Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen, welche für die Erbringung der Dienstleistung durch Digital Office notwendig sind. Ferner wird der Unternehmer - sofern notwendig - mitwirken.

  4. Der Unternehmer verpflichtet sich, Digital Office ausschließlich solche Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen, für die der Unternehmer die notwendigen Rechte erworben hat. Sollte ein Dritter gegen Digital Office Forderungen aufgrund einer Verletzung aus dieser Verpflichtung geltend machen, wird der Unternehmer Digital Office hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos halten.

  5. Für Verzögerung und Mehraufwände, welche sich aus der verspäteten zur Verfügung Stellung oder mangelhaften Mitwirkung ergeben, haftet der Unternehmer. Digital Office behält sich vor, diese dadurch entstandenen Mehrkosten vom Unternehmer einzufordern.

4.Support (Instandhaltung und Betreuung)

Für sämtliche Leistung von Digital Office im Zusammenhang mit Instandhaltung und Betreuung gelten die Regeln von [§3] Consulting (Beratung und Unterstützung) sinngemäß und Folgendes:

  1. Gegenstand des Supports ist die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der im Angebot genannten Hardware & Software, Einrichtung, systembedingte Konfiguration und Wartung.

  2. Die Wartungsleistung kann durch E-Mail, Telefon, Fernzugriff und in Ausnahmefällen durch Vor-Ort-Service erfolgen.

  3. Der Support von Digital Office steht dem Unternehmer in zwei Varianten zur Verfügung:
    Standard:   Montag - Freitag zwischen 08:00 - 18:00 Uhr (exkl. gesetzliche Feiertage)
    ​Premium: Montag - Sonntag zwischen 00:00 - 24:00 Uhr (inkl. gesetzliche Feiertage)

  4. Das jeweilige Wartungsentgelt wird monatlich im Vorhinein fällig.

5.Software Assurance

Für sämtliche Leistung von Digital Office im Zusammenhang mit Software Assurance (Zusatzleistung für Softwarepakete) gilt Folgendes:

  1. Gegenstand der Software Assurance ist die digitale Bereitstellung der von Digital Office entwickelten Software für die jeweils aktuelle Plattform über die Laufzeit der Software Assurance. Die Installation der Software ist nicht Gegenstand der Software Assurance.

  2. Die Kosten der Software Assurance jährlich 22 % des Listenpreises.

6.Software Maintenance

Für sämtliche Leistung von Digital Office im Zusammenhang mit Software Maintenance (Zusatzleistung für Softwarepakete) gilt Folgendes:

  1. Gegenstand der Software Maintenance ist die Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der von Digital Office entwickelten Software für die jeweils bezogene Plattform über die Laufzeit der Software Assurance. Die Installation der Software ist nicht Gegenstand der Software Maintenance.

  2. Die Kosten der Software Maintenance jährlich 13 % des Listenpreises.

7.Office 365 & Cloud Infrastruktur

Für sämtliche Leistung von Digital Office im Zusammenhang mit Office 365 gilt Folgendes:

  1. Gegenstand der Office 365 & Cloud Infrastruktur ist die Bereitstellung der Verbindung zu externen Diensten wie Microsoft Office 365, Exchange Online, SharePoint Online, OneDrive for Business (SaaS), Infrastructure as a Service (IaaS) oder Plattform as a Service (PaaS).

  2. Der Vertrag über Office 365 Dienste wird auf mindestens ein Monat abgeschlossen.

  3. Bei Kündigung hat der Unternehmer 30 Tage Zeit sämtliche Daten zu sichern, danach werden die Office 365 & Cloud Infrastruktur Dienste durch Digital Office gelöscht.

  4. Sollten Office 365 & Cloud Infrastruktur Dienste durch Dritte oder den Unternehmer selbst weitergeführt beziehungsweise verwaltet werden, wird der Administrative Zugriff und Rechnungsänderungen durch Digital Office innerhalb dieses Zeitraums, gegen eine Pauschale von EUR 395,00 geändert und weitergegeben.

8.Preise und Zahlungsbedingungen

Für sämtliche Leistung von Digital Office gilt Folgendes:

  1. Sämtliche von Digital Office angegebenen Preise verstehen sich exklusive der Lieferkosten und der österreichischen Umsatzsteuer.

  2. Die kleinste Abrechnungseinheit ist ein Zeitraum von 30 Minuten. Periodische Entgelte werden zu Beginn jeder Periode fällig. Digital Office ist berechtigt, monatliche Zwischenabrechnungen auch für nicht abgeschlossene Arbeiten zu legen.

  3. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Bestellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst mit der unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto von Digital Office als erfolgt. Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz als vereinbart.

  4. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung fallen Mahnspesen in Höhe von EUR 12,00 je Mahnung und Inkassospesen in Höhe von EUR 150,00 an. Ab einem Zahlungsverzug von 30 Tagen ist Digital Office berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen.

  5. Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Digital Office. Eine Aufrechnung mit einer Forderung gegen Digital Office ist ausgeschlossen, sofern die Forderung nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.

  6. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise von Digital Office maßgebend. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Unternehmer gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.

  7. Fahrtkosten werden nach Kilometer (amtliches Kilometergeld) und Reisezeit (zu 50% Stundensatz) ausgehend vom Digital Office Standort auf Grundlage von Google Maps berechnet. Innerhalb Wien und Umgebung (max. 15km) fallen keine Kosten an.

  8. Explizit geforderte Tätigkeiten außerhalb der Normarbeitszeit (Montag-Freitag, 08:00-20:00 Uhr) werden mit Faktor 1,5 sowie Sonn- und Feiertage mit Faktor 2 berechnet.

  9. Steuern und Abgaben sind vom Unternehmer zu bezahlen. Der Unternehmer stellt hiermit Digital Office schad- und klaglos.

  10. Leistungen von Digital Office gelten binnen 14 Tagen als abgenommen, sobald Digital Office die Fertigstellung dem Unternehmer angezeigt hat.

9.Vertragslaufzeit und Kündigung

Für sämtliche dauernde Leistung von Digital Office gilt - sofern nicht anders vereinbart - Folgendes:

  1. Support, Software Assurance, Software Maintenance und andere dauernde Leistungen werden auf mindestens zwölf Monate abgeschlossen.

  2. Die Vertragslaufzeit für dauernde Leistungen verlängert sich nach Ablauf automatisch um die gleiche Laufzeit, sollte eine Partei den Vertrag nicht bis ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit (einlangend) schriftlich kündigen.

  3. Im Falle der Kündigung erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Entgelte.

  4. Digital Office ist berechtigt, den Vertrag unter denselben Bedingungen zu kündigen.

10.Gewährleistung

  1. Digital Office leistet keine Gewähr dafür, dass die Leistungen für einen speziellen Zweck geeignet sind oder einen gewissen Umsatz generieren. Digital Office leistet dafür Gewähr, dass die erbrachte Leistung jene Eigenschaften aufweist, die im Rahmen der schriftlichen Leistungsbeschreibung oder im Pflichtenheft zugesichert worden sind.

  2. Es wird vereinbart, dass der Unternehmer sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des § 933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Der Unternehmer verpflichtet sich, Mängel reproduzierbar und nachvollziehbar Digital Office zu melden.

  3. Der Unternehmer verpflichtet sich, die Leistung unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu rügen.

  4. Sollte der Unternehmer oder ein Dritter Leistungen von Digital Office verändern oder bearbeiten erlischt jegliche Gewährleistung und Haftung von Digital Office.

11.Haftung

  1. Die Haftung von Digital Office ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit einer Person.

  2. Ansprüche gegen Digital Office sind jedenfalls mit der Höhe des jeweiligen Auftrags beschränkt. Sollte dieser Betrag EUR 30.000,00 überschreiten, sind Ansprüche gegen Digital Office mit EUR 30.000,00 beschränkt.

  3. Schadenersatzansprüche aufgrund von Datenverlust, aufgrund fehlender bzw. fehlerhafter Sicherheitsmaßnahmen sowie aus Ansprüchen Dritter sind jedenfalls ausgeschlossen. Der Unternehmer hat selbst für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen.

  4. Digital Office haftet ferner nicht dafür, dass seine Leistungen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen und nicht für Komponenten, welche von Drittanbietern stammen.

12.Immaterialgüterrechte

Für sämtliche „Arbeitsergebnisse“ im Sinne dieser AGB von Digital Office oder den von Digital Office beauftragten Dritten im Zusammenhang mit der Leistung geschaffenen Ergebnisse, egal ob sie festgehalten sind oder nicht, gilt Folgendes:

  1. Insbesondere gelten – nicht abschließend aufgezählt – Software, Datenbanken, Grafiken, Designs, Texte, Fotos (analog und digital), Laufbilder / Filme (analog und digital), Programme, Muster, Konzepte, Entwürfe, Modelle, Produktbezeichnungen, Namen, Produktgestaltungen, Zeichnungen, Logos, Signet, Beschriftungen, Packungs- und Etikettenausgestaltungen, Kompositionen und audiovisuelle Werke als Arbeitsergebnisse.

  2. Der Unternehmer erklärt, dass sämtliche von Digital Office entwickelten Arbeitsergebnisse Werke im Sinne des Urheberrechts sind. Sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen stehen ausschließlich Digital Office zu.

  3. Digital Office räumt dem Unternehmer das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizensierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Arbeitsergebnisse im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Unternehmers zu nutzen. Ein Recht zur Bearbeitung der Arbeitsergebnisse überträgt Digital Office nicht.

  4. Davon unberührt bleibt das Recht des Unternehmers, eine Sicherungskopie der Arbeitsergebnisse anzufertigen.

13.Geheimhaltung

  1. Sämtliche Informationen, Unterlagen, Mitteilungen, Auskünfte, Daten und Arbeitsergebnisse, welche der Unternehmer und Digital Office mittelbar oder unmittelbar austauschen (im Folgenden kurz: Vertrauliche Informationen), dürfen lediglich für die Abwicklung der Vertragsbeziehung verwendet und genutzt werden und müssen von der jeweils empfangenden Partei vollumfänglich geheim gehalten werden. Eine über die Abwicklung der Vertragsbeziehung hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.

  2. Der Unternehmer verpflichtet sich, diese Geheimhaltungsverpflichtung in gleichem Umfang auch auf die von ihm beigezogenen Mitarbeiter, Gesellschaftsorgane und überhaupt sonstige Personen, die Zugang zu diesen Informationen haben, zu überbinden, wobei ein Zugang durch die genannten Personen nur zulässig ist, wenn Digital Office zuvor schriftlich zugestimmt hat.

  3. Die oben genannten Pflichten zur Geheimhaltung bestehen nicht für jene Vertraulichen Informationen, die bereits allgemein bekannt sind oder der jeweils empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Überlassung bereits sonst rechtmäßiger Weise bekannt waren.

  4. Diese Pflichten bestehen weiter nicht, soweit die empfangende Partei gesetzlich verpflichtet ist, Vertrauliche Informationen an Gerichte oder Verwaltungsbehörden zu offenbaren bzw. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen aufzubewahren.

  5. Sollte ein Dritter entgegen dieser Vereinbarung Kenntnis über Vertrauliche Informationen erhalten, verpflichtet sich jene Partei, die den Bruch zu verantworten hat, die jeweils andere Partei über den Bruch dieser Vereinbarung unverzüglich zu informieren. Die Geheimhaltungspflicht erlischt dadurch nicht.

14.Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Soweit zulässig gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht als vereinbart. Als Gerichtsstand wird das für Wien, Innere Stadt sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

15.Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.

  2. Diese AGB, gilt samt sämtlichen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen auch für alle späteren Verträge und Lieferungen mit dem Unternehmer und auch dann, wenn sich Digital Office bei späteren Lieferungen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen beruft.

  3. Mündliche Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen Digital Office und dem Unternehmer bedürfen für ihre Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformgebot.

  4. Der Unternehmer verpflichtet sich, Datenänderungen (Name, Adresse, E-Mailadresse) Digital Office umgehend bekanntzugeben.

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